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   BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51   

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https://dejure.org/1952,425
BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51 (https://dejure.org/1952,425)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1952 - III ZR 194/51 (https://dejure.org/1952,425)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1952 - III ZR 194/51 (https://dejure.org/1952,425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 741
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 29.06.1905 - VI 532/04

    Feststellungsklage einer Berufsgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51
    Der Senat hält an seiner im BGHZ 4, 133 vertretenen Auffassung und damit an der herrschenden Meinung in Rechtssprechung und Schrifttum fest, daß unter einem Rechtsverhältnis nicht nur eine konkrete rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen zu verstehen ist, sondern unter diesen Begriff auch Beziehungen fallen, die als Rechtsfolge künftig hieraus erwachsen, also auch bedingte oder nur mögliche künftige Beziehungen jener Art (RGZ 61, 164 [170]; 107, 303, 123, 232; RG in WarnRspr 1930, 323 Nr. 160 u.a.).

    In derartigen Fällen kann nach der Auffassung des Reichsgerichts nicht ein bestimmtes Mass von Wahrscheinlichkeit gefordert werden, sondern es muss schon der Nachweis einer nicht eben entfernt liegenden Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht genügen, um einen Feststellungsanspruch zu bejahen (RGZ 61, 164 [170]).

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51
    Der Senat hält an seiner im BGHZ 4, 133 vertretenen Auffassung und damit an der herrschenden Meinung in Rechtssprechung und Schrifttum fest, daß unter einem Rechtsverhältnis nicht nur eine konkrete rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen zu verstehen ist, sondern unter diesen Begriff auch Beziehungen fallen, die als Rechtsfolge künftig hieraus erwachsen, also auch bedingte oder nur mögliche künftige Beziehungen jener Art (RGZ 61, 164 [170]; 107, 303, 123, 232; RG in WarnRspr 1930, 323 Nr. 160 u.a.).

    Dieser Auffassung hat sich der entscheidende Senat bereits in BGHZ 4, 133 in dem Falle der Tötung eines 12-jährigen Mädchens angeschlossen, wo ausgeführt wird, es sei nur erforderlich, dass nach der Erfahrung des Lebens und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die spätere Verwirklichung des Unterhaltsanspruchs nicht ausgeschlossen erscheine, vielmehr mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anzunehmen sei.

  • RG, 05.12.1923 - I 842/22

    Zum Begriff Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO.

    Auszug aus BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51
    Der Senat hält an seiner im BGHZ 4, 133 vertretenen Auffassung und damit an der herrschenden Meinung in Rechtssprechung und Schrifttum fest, daß unter einem Rechtsverhältnis nicht nur eine konkrete rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen zu verstehen ist, sondern unter diesen Begriff auch Beziehungen fallen, die als Rechtsfolge künftig hieraus erwachsen, also auch bedingte oder nur mögliche künftige Beziehungen jener Art (RGZ 61, 164 [170]; 107, 303, 123, 232; RG in WarnRspr 1930, 323 Nr. 160 u.a.).
  • RG, 21.04.1939 - VII 231/37

    1. Über die Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses und die Folgen seines

    Auszug aus BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51
    Entfällt das Feststellungsinteresse, so wäre die Feststellungsklage daher ohne sachliche Prüfung als unzulässig abzuweisen (RGZ 160, 204 [209]; Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. Anm. III zu § 256; Baumbach-Lauterbach ZPO 10. Aufl. Anm. IV E zu § 256; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozessrechts 5. Aufl. § 86 III 3; a.A. RGZ 158, 152).
  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 187/08

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Feststellung der Ersatzpflicht für einen

    Das Berufungsgericht verkennt eklatant die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach schon mit Rücksicht auf eine drohende Verjährung das Feststellungsinteresse nicht abgesprochen werden darf (BGH, Urteil vom 20. März 2008 - IX ZR 104/05, NJW 2008, 2647 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Januar 1972 - V ZR 20/71, VersR 1972, 459, 460; Urteil vom 7. April 1952 - III ZR 194/51, NJW 1952, 741; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 256 Rdn. 8 a).
  • OLG Hamm, 08.02.2018 - 21 U 95/15

    Haftung des Installateurs bei Lochkorrosion der Wasserleitungen

    Zum Zwecke der Hemmung der Verjährung besteht ein Feststellungsinteresse stets (BGH - III ZR 194/51, NJW 52, 741 Ls.), da die unbezifferte Feststellungsklage die Verjährung nach § 204 Nr. 1 BGB wegen des ganzen Anspruchs hemmt (RG - VI 90/10, RGZ 75, 302).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Sollten die Erwägungen des Berufungsgerichts dahin zu verstehen sein, daß bereits das Feststellungsinteresse zu verneinen sei, so ist darauf hinzuweisen, daß dieses Interesse schon auf Grund des Bestreitens des Anspruchs durch die Beklagten und die drohende kurzfristige Verjährung nach § 852 BGB zu bejahen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1952 - III ZR 194/51 - LM ZPO § 256 Nr. 7).
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